Öffnungszeiten

In unserer Facharztpraxis für Kieferorthopädie sind wir und unser Team jederzeit für Sie da.

Sprechzeiten:

Mo 8.00 – 12.00 und 14.00 – 19.00
Di, Do 8.00 – 12.00 und 14.00 – 18.30
Mi 10.00 – 18.00 (in den Ferien 8.00 - 16.00)

 

 

 

Parkplätze

Auf dem Parkplatz des VWEW stehen Ihnen ausreichend Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Benutzen Sie gern den Hintereingang des VWEW-Gebäudes, um in unsere Praxis im dritten Stock zu gelangen.

Kosten

Gesetzlich versicherte Patienten

Die Erwachsenenbehandlung wird in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, es sei denn, es liegt eine schwerwiegende Kieferfehlstellung vor, die auch kieferchirurgisch korrigiert werden muss. Auch wenn die Krankenkasse die Behandlungskosten übernimmt, tragen Sie zunächst einen Anteil von 20 % der Kosten, die Sie nach erfolgreichem Abschluss von der Krankenkasse zurück erstattet bekommen. Bestimmte Leistungen, wie nahezu unsichtbare Brackets, eine detaillierte Funktionsanalyse des Kiefergelenks, Bögen aus besonderen Materialien oder die Glattflächenversieglung übernimmt die Krankenkasse jedoch nicht. Diese außervertraglichen Leistungen tragen Sie in jedem Fall privat. Sollten Sie eine Zusatzversicherung haben, können diese Kosten dort eingereicht werden. Falls Sie über eine Zusatzversicherung nachdenken, empfiehlt es sich diese vor ihrem ersten Besuch bei uns abzuschließen.

Wir informieren Sie, welche Leistungen in Ihrem Fall in Frage kommen.

Privat versicherte Patienten

Sind Sie privat versichert, hängt es von Ihrem Versicherungsvertrag bzw. Ihrem Tarif ab, ob und wie viel die private Krankenversicherung von den Behandlungskosten übernimmt.

Steuern

Bitte denken Sie daran, dass eine kieferorthopädische Behandlung als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommenssteuererklärung mit angegeben werden kann. Mit einer kieferorthopädischen Behandlung wird schnell der so genannte Freibetrag überschritten, die Kosten können dann steuerlich geltend gemacht werden.

Wann wird bezahlt?

Der reguläre Weg ist die Rechnungslegung immer zum Quartalsende nur über die Leistungen, die bis zu diesem Zeitraum erbracht wurden. Es gibt auch die Möglichkeit der Finanzierung, dann werden feste monatliche Raten per Lastschriftverfahren eingezogen. Gerne bieten wir Ihnen Ratenzahlungen für eine gesamte Behandlung zinsfrei an.

Zahnzusatzversicherung

Die Waizmann-Tabelle bietet einen neutralen Marktüberblick zum Thema Zahnzusatzversicherung. Auf der WaizmannTabelle für Kinder finden Sie jetzt das erste mathematisch exakte
Bewertungsverfahren für Zahnzusatzversicherungen mit kieferorthopädischen Leistungen (Waizmann KFO-Wert). Er gibt die prozentuale Durchschnittserstattung von Kinder-Zahntarifen im KFO-Bereich genau an. Dadurch werden für Sie die erheblichen Leistungsunterschiede sofort sichtbar. Der "KFO-Wert" wird anhand von realen Behandlungsverläfen nach einem standardisierten Verfahren berechnet. www.wainzmanntabelle.de/Kinder

Häufig gestellte Fragen

Hier beantworten wir Ihnen häufig gestellte Fragen. Stellen auch Sie uns Ihre Frage.

Fragen zum Alter

Wann sollte man mit der Kieferorthopädischen Behandlung beginnen?

Die meisten kieferorthopädischen Behandlungen beginnen in der Phase des Zahnwechsels, also zwischen dem 9. und 11. Lebensjahr. In dieser Zeit ist der Kiefer noch nicht ausgewachsen und kann leicht in seiner Entwicklung beeinflusst werden. In einigen Fällen ist es sinnvoll schon im 5. und 6. Lebensjahr einen Fachzahnarzt für Kieferorthopädie aufzusuchen. Wenn Gebiss-Fehlentwicklungen frühzeitig erkannt werden, kann oft durch einfache Behandlungsmaßnahmen eine Zahnspange vermieden werden.

Auch in der Pubertät sind Zahn- und Kieferkorrekturen noch möglich, jedoch aus psychologischen Gründen schwieriger. Die Zahnspange wird von dem jungen Teenager nicht mehr so gern getragen und häufig wird nachlässig damit umgegangen. Der Einfluss der Eltern wird in dieser Zeit geringer, Behandlungsabbrüche sind dann manchmal die Folge.

Wird zu lange mit dem Behandlungsbeginn gewartet und erst im jungen Erwachsenenalter mit 17 oder 18 Jahren eine Zahnregulierung begonnen, ist kein Wachstum mehr vorhanden. Große Fehlstellungen des Kiefers lassen sich nur noch operativ beheben.

Es ist jedoch durchaus in jedem Alter möglich, Fehlstellungen der Zähne zu korrigieren. In vielen Fällen ist die kieferorthopädische Behandlung im Erwachsenenalter sinnvoll, um die eigenen Zähne so lang wie möglich zu erhalten.

Zahnspange für Erwachsene? Wozu das denn?

Viele Erwachsene haben in ihrer Kindheit keine oder keine fachgerechte Zahnkorrektur, nach heutigen Maßstäben bekommen. Immer mehr Menschen legen heute Wert auf ihre äußere Erscheinung und möchten ihre Zahnästhetik verbessern. Daher entschließen sich Erwachsene zunehmend, die Versäumnisse der Jugendzeit nachzuholen und durch eine kieferorthopädische Behandlung zu einem schönen Lächeln zu gelangen.

Manchmal kann eine kieferorthopädische Behandlung auch eine Alternative zu prothetischen Maßnahmen sein (Lückenschluss statt Brücke, kieferorthopädische Korrektur der Frontzahnstellung alternativ zu Kronen oder Veneers).

Fragen zu den Kosten

Was kostet eine kieferorthopädische Behandlung?

Gesetzliche Krankenkassen zahlen bis zum 18. Lebensjahr die kieferorthopädische Behandlung, wenn Kauen, Beißen, Schlucken oder das Atmen beeinträchtigt sind oder eine Beeinträchtigung droht. Für das erste Kind werden 80%, bei allen weiteren gleichzeitig behandelten Kindern werden 90% der Behandlungskosten sofort übernommen. Die fehlenden 10% oder 20% gibt es bei einem erfolgreichen Abschluss der Behandlung zurück. Dieser (vorübergehende) Eigenanteil ist Pflicht.

Seit Januar 2002 übernehmen die Krankenkassen die Behandlungskosten nur noch ab einer bestimmten Schwere des Behandlungsbedarfes. Zahnfehlstellungen sind nun in fünf Schweregrade, die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG), eingeteilt. Der Kieferorthopäde muss vor Behandlungsbeginn die Kiefer- oder Zahnfehlstellungen mit einer Art Notensystem von "1" bis "5" beurteilen. Die Krankenkassen zahlen erst ab der Einstufung "3". Korrekturen bei Behandlungsgrad 1 und 2 fallen nicht unter die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Abweichungen müssen von den Eltern vollständig selbst bezahlt werden, auch wenn sie medizinisch notwendig sind! Die Einteilung der Gebissfehlentwicklung mit dem Grad "1" oder "2" bedeutet nicht, dass eine Behandlung nicht nötig oder nicht sinnvoll wäre!

Eine Behandlung ist dann lediglich nach den neuen Kassenrichtlinien nicht bezuschussungsfähig. Dabei kann es häufig zu unverständlichen Entscheidungen kommen. Ein Beispiel: Stehen die oberen Schneidezähne eines Kindes um 6,5 mm über die untere Schneidezahnfront hinaus, muss die Kasse die Behandlung zahlen. Bei einer immer noch sehr großen Stufe von 6 mm hingegen müssen die Eltern selbst für die gesamten Kosten der Zahnregulierung aufkommen. Die Einstufung der Zahn- oder Kieferfehlstellungen erfolgt nach exakt messbaren Kriterien und wird von den Krankenkassen registriert und vom Gutachter überprüft.

Ab dem 18. Lebensjahr zahlen die gesetzlichen Krankenkassen nur bei schweren Kieferanomalien, die "ein Ausmaß haben, das kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlungsmaßnahmen erfordert". Das heißt, es werden nur noch kieferorthopädische Behandlungsmaßnahmen vor- und nach einer Kieferoperation bezahlt.
Außervertragliche Leistungen für eine optimierte kieferorthopädische Behandlung müssen selbst finanziert werden. Dies betrifft auch gewählte Zusatzleistungen, die die Behandlungsdauer verkürzen oder die Behandlung angenehmer machen.

Die privaten Krankenkassen erstatten entsprechend dem gewählten Versicherungstarif.

Fragen zur Dauer der Behandlung

Wie lange dauert eine kieferorthopädische Behandlung?

Die meisten kieferorthopädischen Kinderbehandlungen dauern 2-3 Jahre. Die Behandlungsdauer hängt jedoch unter anderem sehr stark von der Schwere der Fehlstellung, der Schnelligkeit des Zahnwechsels bei jedem einzelnen Patienten, von der individuellen Knochendichte und von der Art der Zahnspange (Regulierungsapparatur) ab.

Zähne können theoretisch in sehr kurzer Zeit in eine rein optisch gute Position gerückt werden. Auf den ersten Blick sieht das ästhetisch ansprechend aus. Viel zu oft wird bei zu raschen Behandlungsverläufen von nur wenigen Monaten jedoch keine Rücksicht auf eine schonende Behandlung genommen. Auch die Verzahnung stimmt im Endergebnis dann oft nicht. Kopfschmerzen, Kiefergelenkprobleme etc. können die Folge sein.

Entscheidend ist auch die anschließende Haltephase (Retentionsphase) mit einem kieferorthopädischen Gerät (Haltespange/Retentionsspange/Retainer). Diese Haltephase ist wichtig.

Fragen zur Prävention/ Vorbeugung von Zahnspangen

Was kann ich tun, damit mein Kind keine schiefen Zähne bekommt?

Gesunde und ausgewogene Ernährung wirkt sich fördernd auf die Entwicklung des Kiefers und der Zähne aus. Regelmäßige Karieskontrollen verhindern den frühzeitigen Verlust von Milchzähnen und damit spätere kieferorthopädische Probleme. Lispeln oder Daumenlutschen sollten möglichst vor der Einschulung, also noch während der Milchgebiss-Phase durch eine gezielte Therapie (z.B. Logopädie) beseitigt werden. Bitte vereinbaren Sie einen Frühbehandlungstermin in unserer Praxis, wenn sie sich unsicher sind, wie sie verfahren sollen.

Achten Sie bitte auch auf folgende schädigenden Gewohnheiten (Habits) ihres Kindes:

  • Daumenlutschen
  • Mundatmung
  • Wangen- oder Lippenbeißen (auch saugen oder kauen)
  • Zungenpressen
  • Lispeln und andere Lautfehlbildungen (Stigmatismen)
  • Auffälligkeiten beim Schlucken.
  • Nicht aufrechte Körperhaltung

Sollte Ihnen bei ihrem Vor- oder Schulkind eines oder mehrere dieser Habits neben Zahn- oder Kieferfehlstellungen auffallen, vereinbaren Sie gern einen Termin in unserer Praxis. Oft ist es möglich durch einfache Übungen eine Zahnspange in späteren Jahren zu vermeiden.

Mein Kind lutscht am Daumen, schließt seinen Mund selten oder schluckt komisch. Was soll ich tun?

Wenn das Daumen/Fingerlutschen über das Kleinkindalter hinaus anhält, kann der Zahnarzt oder der Kieferorthopäde mit individuellen Lösungsmöglichkeiten weiter helfen.

Fragen zur Pflege von Zähnen und Zahnspange

Wie pflege ich meine Zähne, wenn ich eine Zahnspange trage?

Alle Patienten bekommen in unserer Facharztpraxis eine ausführliche Zahnputzschule.

Grundsätzlich gilt: Nach jeder Hauptmahlzeit gründliches Putzen ober- und unterhalb der Brackets mit kreisförmigen Bewegungen. Wahlweise mit Hand-, elektrischer oder Schallzahnbürste. Danach erfolgt die Reinigung der Innen- und Kauflächen. Anschließend erfolgt die Reinigung der Zahnzwischenräume mit der Interdentalbürste und etwas Zahnpasta. Die Interdentalbürste wird dabei vorsichtig unter dem Bogen seitlich an den Brackets entlanggeführt.

Abends sollte zusätzlich eine fluoridhaltige Mundspüllösung verwendet werden. Einmal wöchentlich wird die Anwendung von Elmex Gelee empfohlen.

Feste oder lose Spange, das sind hier die Fragen

Was ist besser, eine feste oder eine lose Zahnspange?

Die Art der Zahnspange hängt von den notwendigen Behandlungsaufgaben ab. Grundsätzlich beeinflusst eine herausnehmbare Zahnspange mehr den Kieferknochen, eine festsitzende mehr die Zahnstellung.

Tut die Behandlung mit einer festen Spange weh?

In den ersten Tagen nach dem Einsetzen einer festen Zahnspange kommt es zu einem mehr oder minder ausgeprägten Spannungsgefühl in den Zähnen. Auch kann anfänglich die Mundschleimhaut von Lippe, Zunge oder Wange irritiert werden. Manchmal gibt es auch Probleme mit der Aussprache. All diese Symptome klingen in der Regel nach einigen Tagen ab. So kann nach einer ersten Eingewöhnungsphase die Behandlungsapparatur problemlos getragen werden kann.

Ist eine feste Zahnspange schädlich für die Zähne?

Nein, moderne Brackets werden nach einer entsprechenden Vorbehandlung des Zahnschmelzes auf die oberste, wieder polierbare Schmelzschicht geklebt.

Nur mangelnde Pflege der festen Zahnspange und damit vermehrt vorhandene Zahnbeläge führen zu Entkalkungen und schlimmstenfalls zu Kariesbildung an den Zähnen. In unserer Fachpraxis erhalten alle Patienten ein spezielles Zahnreinigungstraining für den Umgang mit einer festen Zahnspange.

Downloads

Formulare und Informationen

Zahnputzhilfe: Keine Chance der Karies!

Informationen zur Berufsausbildung Zahnmedizinische Fachangestellte

Scroll to top